Reuther GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. "Gemeinschafts-Messestand" und "Eigene Stände"
1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Vollkaufmann) und dem Auftragnehmer, der Reuther GmbH (RG), kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die RG zustande. Erfolgt binnen 10 Tagen kein Widerspruch gilt dies als Annahme.
Die RG bietet:
a) Teilnahme am Gemeinschafts-Messestand "MesseReiseMarkt" durch Auslegen von Prospekten durch die RG ohne persönliche Präsenz der Auftraggeber.
Der Auftraggeber liefert dafür die von der RG in der Auftragsbestätigung genannte Menge Prospekte, zum genannten Termin, kostenfrei an die genannte Anschrift. Keine Garantie für eine bestimmte Abflussmenge. Übrig gebliebenes Werbematerial kann gegen Kostenerstattung zurückgeschickt werden.
b) Eigene, komplett eingerichtete Koje oder "Eigene Standfläche" ohne Einrichtung, Teppichboden und Wände. Beides mit der persönlichen Anwesen-heit des Kundens.
2. Platzierung der Angebote am Gemeinschaftsstand und der "Eigenen Stände" auf der gebuchten Fläche erfolgt ausschließlich durch die RG.
3. Keine Haftung der RG, insbesondere für Kataloge, Transparente und Dekoartikel. Ausnahme Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4. Die RG bemüht sich, den angekündigten Messeplan einzuhalten. Änderungen z.B. wegen Ausfall einer Messe, schlechter Platzierungsvorschläge des Messeveranstalters, Krankheit oder höherer Gewalt werden, in Absprache mit den Auftraggebern, mit vergleichbaren Messen ausgeglichen. Keine Gewähr für die genannten Messetermine.
5. Stornierung eigener Stände durch den Auftraggeber orientiert sich an den Stornobedingungen der jeweiligen Messe und zuzüglich dreier Werktage. Die RG berechnet zu den Stornogebühren der Messen weitere 15% dieser Kosten.
6. Rechnungsstellung erfolgt für den Gemeinchaftsstand vier Monate vor der ersten Messe, für Koje oder Standfläche vier Monate vor der jeweiligen Messe. Zahlung in der auf der Rechnung genannten Frist, nach Erhalt und auf ein Mal.
Ein gewährter Frühbucherrabatt verfällt bei nicht fristgerechter Zahlung.
Bei Zahlungsverzug behält sich die RG das Recht auf marktüblichen Zinsen zum ausstehenden Rechnungsbetrag vor. Ist der Rechnungsbetrag drei Werktage vor der ersten Messe noch nicht eingegangen behält sich die RG das Recht vor die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig davon fällig.
7. Der Kunde akzeptiert bei eigenen Ständen auch allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messen. Hierzu gilt besonders:
- Die Standgrenzen weder durch Exponate und Schilder, noch durch Standbau zu überschreiten.
- Ansprache der Besucher und Verteilen von Werbematerial ist nur vom eigenen Stand aus erlaubt.
II. Allgemeingültige Schlussbestimmungen
Für sämtliche Verträge wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund des Auftrages eines Vollkaufmannes ist München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Der Auftraggeber kann die RG nur an deren Sitz verklagen.
Reuther GmbH
Manfred Reuther (GF)
Winzererstr. 65
80797 München
Tel. 089 3088 1-28
0171 7122 008
Fax 089 30881-18
E-mail: info[at]messe-reisemarkt[dot]de
UID DE128913604
Postbank
Konto 11 00 20 800
BLZ 700 100 80
IBAN DE05 7001 0080 0110 0208 00
BIC (SWIFT-Code): PBNKDEFF
Stand 01.05.2009
Laden Sie sich bei Bedarf bitte die AGB hier (pdf-Datei) herunter und drucken Sie aus.